Internationales Leihmutterschaftszentrum "La Vita Felice" bietet folgende juristische Dienstleistungen zu seinen Kunden an:
• Qualifizierte Hilfe bei der Abfertigung der notwendigen Unterlagen, Verträge mit medizinischen Einrichtungen, sowie mit Leihmutter und Eizellspenderin.
• Einblicknahme mit geltender Gesetzgebung wegen Rechte und Pflichte der leiblichen Eltern.
• Hilfe bei gesetzlicher Festlegung der Elternrechte in Standesamte.
Gegenseitige Verhältnisse zwischen eine Leihmutter und den Auftraggeber sind mit den Bedingungen des entsprechenden Vertrags, der in Übereinstimmung mit Folgendes, reguliert:
А) Art. 1 des Ukrainischen Zivilgesetzbuches setzt fest, dass private vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Beziehungen (staatsbürgerliche Beziehungen), die auf Rechtsgleichheit, freie Willenserklärung und Unabhängigkeit der Teilnehmer gründen, mit der Zivilgesetzgebung reguliert.
Artikel 6 des Ukrainischen Zivilgesetzbuches lautet:
1. Die Parteien sind berechtigt den Vertrag, der mit keinen Akten der Zivilgesetzgebung vorgesehen ist aber gemäß der gesamten Grundlagen der Zivilgesetzgebung, zu schließen.
2. Die Parteien sind berechtigt ihre Beziehungen, die nicht mit den Akten der Zivilgesetzgebung festgestellt sind, mit dem Vertrag, der mit Akten der Zivilgesetzgebung vorgesehen ist, zu regulieren.
3. Die Parteien können von den Grundlagen der Zivilgesetzgebungsakten in ihrem Vertrag abweichen und die Beziehungen selbst regulieren.
Die Parteien können die Grundsätze der Zivilgesetzgebungsakten, wenn es in solchen die direkte Anweisung dafür gibt und auch im Fall, wenn die Verbindlichkeit von solchen Bestimmungen der Zivilgesetzgebungsakten aus ihre Inhalt oder den Grund gegenseitigen Beziehungen rausgeht, nicht abweichen.
4. Grundsätze der ersten, zweiten und dritten Artikel von diesem Punkt passen sich auch zu der einseitigen Ermächtigung an.
Artikel 627 der Ukrainischen Zivilgesetzbuches, der Vertragsfreiheit definiert.
Auf solche Weise, steht die Vertragsschließung, laut der Bedingungen von denen, verpflichtet sich eine Partei die Dienstleistungen der Übertragung des Kindes, das mit der Methodikern der In-Vitro-Befruchtung gezeugt ist, zu einer anderen Partei leisten, und die andere Partei verpflichtet sich solche Dienstleistungen zu nehmen und bezahlen, mit dem Gesetz in Zustimmung.
Artikel 628 Ukrainische Zivilgesetzgebung, die den Vertragsinhalt bestimmt.
Artikel 629 Ukrainische Zivilgesetzgebung, die die Verbindlichkeit der Vertragserfüllung festsetzt.
Artikel 639 Ukrainische Zivilgesetzgebung, die die Vertragsform definiert.
B) Mit dem Artikel 123 des ukrainischen Gesetzbuches, sind die Fragen des Ursprungs des Kindes, das mit der Hilfe der reproduktiven Technologien, geregelt. Laut der Teil 2 dieses Artikels, ist der Ehegatte, die das Kind mit der Hilfe der reproduktiven Technologien gezeugt haben, als die Eltern von solchem anerkennt.
Unter anderem, mit dem Unterpunkt 2.2, des Punktes 2 des Verlasses der Ministerium von Justiz der Ukraine Nr. 140/5 vom 18.05.2003, ist die Folge der Ausfertigung der Elternrechte des Ehegattens, auf dem Grund der notariell beglaubigten Zustimmung für Durchführung von solchen Verhalten von der Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, festgestellt.
Solchermaßen, mit der Zustimmung mit den Normen der geltenden Gesetzgebung der Ukraine, sind der Ehegatten, der als Auftraggeber laut des Vertrags mit einer Leihmutter geltet, als Eltern des Kindes, dass mit der Hilfe der reproduktiven Technologien erzeugt ist, anerkennt.
Gegenseitige Verhältnisse zwischen eine Leihmutter, den Auftraggeber und eine medizinische Einrichtung sind mit einem Vertrag, der für die Prozedur der extrakorporalen Befruchtung geschlossen ist, reguliert.
Die Parteien machen die Normen der ukrainischen Gesetzgebung, die in Punkt A gegeben sind, und auch untergeschriebene zur Rechtlinie, nämlich:
1. Artikel 4 des Gesetzes der Ukraine «Grundlage der ukrainischen Gesetzgebung über Gesundheitsfürsorge» lautet, dass einer von Hauptprinzipien der Gesundheitsfürsorge sind die folgenden:
• Mannigfaltige Charaktereigenschaften der Gesundheitsökonomik und seine Finanzierung, Vereinigung der staatlichen Gewährleistungen mit Demonopolisierung und Ermunterung der Unternehmerschaft und des Wettbewerbs;
• Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung, Entwicklung der Selbststeuerung der Unternehmen und Eigenverantwortlichkeit des Fachpersonals der Gesundheitsfürsorge auf die Rechts- und vertragliche Grundlage.
2. Artikel 48 des Gesetzes der Ukraine «Grundlage der ukrainischen Gesetzgebung über Gesundheitsfürsorge» begründet die Anwendung der künstlichen Befruchtung und Embryoeinsetzung, die gemäß der Bedingungen und Folge, die bei der Ministerium der Gesundheitsfürsorge der Ukraine bestimmt sind, und ärztliche Indikationen einer erwachsenen Frau, mit der solche Verfahren getan ist, unter die Bedingung der schriftlichen Zustimmung des Ehegattens, Gewährleistung der Spendergeheimhaltung und ärztliche Schweigepflicht.
3. Artikel 38 des Gesetzes der Ukraine «Grundlage der ukrainischen Gesetzgebung über Gesundheitsfürsorge» setzt die Freiwilligen eines Patienten die Auswahl der Arzt und einer medizinischen Einrichtung, fest.
4. Artikel 79 des Gesetzes der Ukraine «Grundlage der ukrainischen Gesetzgebung über Gesundheitsfürsorge» bestimmt, dass Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, Bürger und ihre Gemeinschaften, sind berechtigt, laut der geltenden Gesetzgebung, die Verträge für verschiedene Mitarbeitsformen mit ausländischen juristischen und Einzelpersonen selbständig zu schließen, den Teil in Tätigkeit von entsprechenden Internationalen Gesellschaften zu nehmen und Außenwirtschaftstätigkeit zu verwirklichen.
Die oben gegebenen Normen der ukrainischen Gesetzgebung ermöglichen die verträglichen Verhältnisse der medizinischen Einrichtungen mit unterschiedlichen Einzel- und juristischen Personen zwecks der Leistungen von profilierten Dienste, die Leistungen von extrakorporalen Befruchtung einschließlich. Der Ablauf und die Bedingungen der Durchführung des Prozeduren einer künstlichen Befruchtung sind mit dem Erlass Nr. 24 vom 04.02.1997 der Ministerium der Gesundheitsfürsorge der Ukraine geregelt.
Dieses Dokument berücksichtigt das folgendes:
• Durchführung des Prozeduren einer künstlichen Befruchtung wird in akkreditieren medizinischen Einrichtungen gemacht (Punkt 1.2.);
• Die Frage der Durchführung des Prozeduren einer künstlichen Befruchtung ist geklärt nach der Anrede von leistungsfähigen Frau, mit der solches Prozedur durchgeführt muss, nach der Ausfertigung eines Antrages des Ehegattens und ihre Untersuchung (Punkt 1.3.);
• Der Alter der Frau, für die die künstliche Befruchtung getan ist, nicht mehr als 40 Jahre sein soll.
In der Hinsicht von Artikel 48 des Gesetzes der Ukraine «Grundlage der ukrainischen Gesetzgebung über Gesundheitsfürsorge» und Grundlagen des Erlasses Nr.24 vom 04.02.1997 der Ministerium der Gesundheitsfürsorge der Ukraine, enthalten sie keine Sachverweisungen, dass die Frau, auf den Antragsgrund von der die extrakorporale Befruchtung durchgeführt ist, einer von Ehegatten, die ihre Zustimmung für solches Prozedur gegeben haben und die Verpflichtungen der Eltern des Kinds übergenommen haben, sein soll.
Auf diesem Weg, ausgehend von dem Inhalt der Normen der geltenden Gesetzgebung der Ukraine kommt es klar, dass es keine Begrenzungen, ausgenommen die persönlichen medizinischen Kontraindikationen für die Durchführung solches Prozeduren, für Dienstleistung von extrakorporaler Befruchtung bei einer medizinischen Einrichtung, sind.
Es steht zu bemerken, dass:
Die Konvention über menschliche Ehrlieberechte bezüglich der Anwendung von Biologie und Medizin: Konvention über Menschrechte und Biomedizin vom 04.04.1997 berücksichtigt das folgendes:
Interessen und Wohlsein jeder Mensch prävalieren auf die alleinigen Interessen der gesamten Gemeinschaft oder Wissenschaft (Artikel 2).
Die Parteien, die die medizinische Bedarfe und vorhandene Ressourcen bedenken, nehmen die entsprechenden Aufnahmen für gleichberechtigten Anlass zur ärztlichen Hilfe der entsprechenden Qualität (Artikel 3).
Die Grundlage über in-vitro Befruchtung und Embryoeinsetzung, die bei 39en Weltgesundheitsversammlung (Madrid, Spanien, Oktober 1987) lautet, dass:
In-Vitro-Befruchtung und Embryoeinsetzung sind einer der medizinischen Methodikern, die weltweit leistbar sind, für Behandlung der Unfruchtbarkeit. Dieser Methode ist nutzbringend nicht nur für einzelnen Patienten, sondern für Gesellschaft insgesamt. Der reguliert nicht nur Unfruchtbarkeit, sonst bewirkt den Schwund der genetischen Erkrankungen und stimuliert die grundlegenden Forschungen im Bereich von Human Reproduktion und Kontrazeption.
Ethische und wirtschaftliche seitens, ist medizinische Hilfe zu Human Reproduktion in alle Unfruchtbarkeitfälle, die sich mit keinen Medikamenten- oder chirurgische Behandlung heilen lässt, rechtfertigt.
In alle Fällen, ist der Arzt in Tätigkeit nur nach voller Informationszustimmung der Eizellspende und Rezipienten. Der Arzt schützt als erstens die Interesse des Kindes, das als Resultat des Prozeduren geboren ist.
In diesem Bereich begrüßt und unterstützt die Weltgesundheitsversammlung die In-Vitro-Befruchtung. Weiternach bemerkt man in dieser Grundlage das Entstehen der möglichen ethischen und rechtlichen Konflikte bei der Anwendung der Eizellen von Spender, Samen und Embryonen. Aber im ganzen, ist die Anwendung von gespendeten Material im Lauf der In-Vitro-Befruchtung nicht einfach verboten sondern unterstützt das, macht die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit der Normenaufsicht von nationalen Recht auf Prozedurablauf.
Diese Grundlage verneint die Möglichkeit der Anwendung von so genannter ersetzbarer Elternschaft nicht. Eine Frau gibt ihre Zustimmung für künstliche Befruchtung für Kinderzeugen, das später von einem Mann oder seiner Ehefrau adoptiert wird.
Weltgesundheitsversammlung äußert über Missbilligung der entgeltlichen Prozeduren der In-Vitro Befruchtung.
Auf solcher Weise, sind die gegenseitigen Verhältnisse eines Auftraggebers und Leihmutter bei Weltgesundheitsversammlung nicht abgesprochen. Und falls übernimmt der Auftraggeber alle Kosten für Aufenthalt der Leihmutter im Laufe der Schwangerschaft und macht maximale günstige Bedingungen für Embryowachstum, entspricht solche Auslegung der Kosten zu den Grundsätze von der Festsetzung.